Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie als PDF hier zum Download: Wohnungsgeberbestaetigung.pdf